Hohe Fachkompetenz
Im Rahmen unserer ambulanten Hilfen bieten wir sowohl für das SGB VIII (Jugendhilfe) und das SGB IX (Behindertenhilfe) unterstützende Angebote. Dabei geht es immer um die Schaffung eines passgenauen Betreuungs- und Begleitungsarrangements für den Einzelfall. Unsere Mitarbeiter, verfügen über hohe Fachkompetenz und bilden sich zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten kontinuierlich weiter.
Jugendhilfe
Das übergreifende Ziel ambulanter „Hilfen der Erziehung“ besteht darin, die Familien bei der Bewältigung von individuellen Problemlagen zu unterstützen, die erzieherischen Handlungsmöglichkeiten zu erweitern, zu stärken und unterschiedliche Konfliktlösungsstrategien zu erlernen.
Sie sind gerichtet auf die Verbesserung der Erziehungsfähigkeiten der Eltern, deren Entlastung in kritisch zugespitzten Situationen, auf die Stärkung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen und auf den Abbau von Benachteiligungen.
Folgende Angebote werden vorgehalten: Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII), Begleitender Umgang (§ 18 Abs. 3 SGB VIII), Erziehungsbeistand / Betreuungshelferin (§ 30 SGB VIII).
Behindertenhilfe
Rehabilitation und Teilhabe
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Wir entwickeln Angebote zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.
Wir unterstützen behinderte Menschen durch s.g. Assistenzleistungen in ihrem Alltag.
Arbeitsassistenzen
Teilhabe stärken
Im Rahmen der Behindertenhilfe gibt es für Personen, die im Arbeitsleben sind, viele Unterstützungsmöglichkeiten, damit die betroffene Person eine/ ihre Tätigkeit weiter ausüben kann. Gefördert werden die Maßnahmen z.B. im Rahmen des sog. Budget für Arbeit durch die Arbeitsagentur, oder über das Integrationsamt.
Für den Arbeitgeber
- Ist es möglich, Personen, die sonst in Werkstätten arbeiten würden, mit finanzieller Unterstützung in das Unternehmen zu integrieren.
- Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes zum Ausgleich der Minderleistung zu erhalten.
- Es können Kosten für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung übernommen werden.
Für den Arbeitnehmer
- Ist es möglich, eine Begleitung am Arbeitsplatz zu beantragen, die als Assistenz zur Verfügung steht.
- Die Kraft kann ganztags unterstützen und behinderungsbedingte Defizite ausgleichen.
- Die Kosten werden über das Integrationsamt beantragt
In diesem Feld arbeiten wir eng mit dem Integrationsfachdienst des Landes Niedersachsen zusammen.
Sprechen Sie uns gerne an!



